Gesetzlich Krankenversicherte können für die homöopathischen Behandlung in meiner Praxis auf keine Kostenerstattung durch ihre Kasse hoffen.

Ich bin nicht im Besitz einer Kassenzulassung und somit kein "Vertragsarzt".

Die privaten Krankenkassen übernehmen normalerweise meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in voller Höhe.

Mehr Informationen zum Thema Kostenübernahme durch die Krankenkassen erhalten Sie über diese links:





Wasser | Photo: Martin Helmecke



Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.